Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bieten Ihnen ein Neubauprojekt mit erhöhten Steuervorteilen und einem einmaligen Preis an.
Die Grundlage für die erhöhte Neubau-AfA bildet der novellierte Paragraph 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau), der für Kapitalanleger im Herstellungsjahr und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen von bis zu jährlich 5 Prozent zusätzlich zur linearen AfA vorsieht.
Durch den Erwerb und die Vermietung der neuen Wohnungen besteht somit zusätzlich zur attraktiven Mietrendite die Möglichkeit innerhalb der ersten 4 Jahre bis zu ca. 28 % der Herstellungskosten (analog zur Vorgehensweise bei der bereits bekannten „Denkmal-AfA“) abzuschreiben.
Nachzulesen unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7b.html (Gesetzessammlung des Bundesamts für Justiz)
Gerne können wir Sie bei der Erstellung einer exemplarischen Musterberechnung unterstützen.